Rechtliche Grundlagen und Wissenswertes

("Zu den gefährlichsten Hieb- und Stichwaffen zählen hochwertige Fleisch- und Küchenmesser. Vermeiden Sie daher nach Möglichkeit heftige Streitigkeiten in der Küche".  Polizeilicher - jedoch nicht ganz bierernst gemeinter - Rat )

Aus gutem Grund ist der Gesetzgeber stets darum bemüht, Gefahrenmomente bereits im Vorfeld zu bannen, indem gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen werden, welche Waffen und Werkzeuge ein Privatmann besitzen darf und welche eben nicht - oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen - . Dass dieses moralisch einwandfreie Bestreben mitunter jedoch höchst seltsame Blüten treibt, zeigte das Beispiel Schweiz: Dort waren Wurfmesser bis ins Jahr 2015 kathegorisch gesetzlich verboten, die unbestreitbar wesentlich gefährlicheren Bajonette aber erlaubt. Schweizer Sportwerfer hatten sich daher lange Jahre auf das Werfen mit Bajonetten spezialisiert. 

                                                      Herzliche Grüße aus Schilda - ! 

(Sie kennen noch die Schildbürger? Das waren die Strategen, die eine Schatztruhe im Meer versenkten - um dann die Stelle mit dem Kreuz am Boot zu markieren.  Manche Politiker scheinen von solchen Handlungsmustern auch nicht so weit entfernt zu sein. Sie tun das, wovon sie der Meinung sind, dass die breite Masse es wünscht, - was kümmern einen da die Fakten ?!)  

Wieder andere Länder (z.B. Frankreich) erlauben Wurfmesser nur demjenigen, der eine so genannte "artistische Nutzung" nachweist (aus bereits eigens gemachter Erfahrung reicht oft bei Grenzübertritt die Vorlage einer Einladung des jeweiligen Landesverbandes zur anberaumten Meisterschaft, und die Jungs vom Zoll sind direkt beruhigt, dass wir Sportwerfer und keine Triebtäter sind). Bei uns in Deutschland ist der Besitz und auch das Führen (also das "Mit-sich-Tragen" bzw. das "Ausüben der direkten Gewalt" auf einen Gegenstand) von Messern glücklicherweise (noch) relativ liberal gehalten. Gute Wurfmesser werden in unserem Land als reine Sportgeräte angesehen, was sie ja letzten Endes auch sind. Auf den Punkt gebracht, handelt es sich bei fast allen Wurfmessern um so ziemlich die harmloseste Messerform, da zahlreiche Modelle zudem an der Schneide stumpf sind. Sie sind zu kaum etwas anderem als zum Wurfsport geeignet, liegen dagegen eher schlecht als Stichwaffe in der Hand - und sind als Hiebwaffe so gut wie überhaupt nicht zu gebrauchen. Dass der Gesetzgeber im Zuge einer Verschärfung des Waffenrechtes im Jahre 2008 (§ 42a) den Besitz von Butterfly-, Spring-, Faust- und Fallmessern (ohnehin für den ästhetischen Geschmack eines Messersammlers meistens potthässliche Dinger) sowie den Besitz von Wurfsternen verboten hat, ist eine Spielregel, mit der sich unsererseits einigermaßen leben lässt. Das Trageverbot feststehender Messer umfasst jedoch weiterhin Exemplare mit einer Klingenlänge über 12 cm, doch auch hier ist die Definition des Gesetzestextes eher schwammig. Das Verbot gilt nämlich nicht länger, wenn ein "sozial-kultureller Hintergrund" das Tragen eines längeren Messers rechtfertigt. Als solche werden zum Beispiel betrachtet: - Jagdausübung, Schützenfeste in traditioneller Tracht, aber auch bereits Campen und Outdooraktivitäten in der Wildnis - und zuletzt unsere Werfertreffen, Meisterschaften und Contests in zünftiger Aufmachung. Diese sehr uneindeutigen Auslegungsmöglichkeiten der gegenwärtigen Gesetzeslage haben nunmehr zur Folge, dass sogar die Polizei selbst nicht mehr genau weiß, wo die Glocken hängen. Fragen Sie drei Polizeibeamte, und Sie werden drei verschiedene Antworten erhalten - vielleicht sogar vier -.

Fazit: Die neuen gesetzlichen Richtlinien für das Führen von Messern in der Öffentlichkeit  sind allerdings faktisch als reine Kosmetik ohne jeden Sicherheitseffekt zu bewerten.  Denn dass sich dadurch etwas ändern wird (oder wohl eher nicht), kann in jedem Fall skeptisch betrachtet werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Sache jedenfalls folgendermaßen:

"Das inzwischen gesetzlich verabschiedete Trageverbot von Messern ist "ein gesetzliches Deckmäntelchen für den langjährigen Personalabbau bei der Polizei und eine Beruhigungspille für die Bürgerinnen und Bürger. Straftaten wird das Gesetz nicht verhindern. Dieses Verbot geht an der Wirklichkeit vorbei. Es sind nicht die Messer, die Straftaten begehen, sondern eine bestimmte Gruppe gewaltbereiter Menschen."

Für Detailinformationen klicken Sie bitte nur auf diesen Link. Es handelt sich um eine hochinformative Seite der Initiative "Messer sind Werkezeuge", die es sich zur Aufgabe gemacht hat, der sippenhaft-artigen Kriminalisierung friedlicher Sammler, Sportler, Camper, Outdoorer oder Waldwanderer entgegenzuwirken. Was für unsere Gesetzgebung bedeutet: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

http://www.messerforum.net/initiative/pages/kommentare/nein-zum-messerverbot.php

Der Weg in den Unfug ist oft mit den allerbesten Absichten gepflastert. 

Das obige Statement der GdP verdeutlicht bereits anschaulich, dass Messer (wie auch Schusswaffen oder die Nahkampfkenntnisse eines Karatekämpfers) zunächst einfach nur neutrale Werkzeuge sind, die man gebrauchen, aber auch genau so missbrauchen kann. Das gilt gleichermaßen für unsere sportlichen Wurfmesser, die ohne jeden Zweifel in der Hand eines geübten Werfers bei Missbrauch immensen Schaden anrichten könnten. - Doch auch Schraubendreher, Hämmer, Sägen, Teppichmesser, sogar Zähne und Fingernägel können verletzen - . Zusätzlich sei angemerkt, dass Finnland zur Zeit das weitestgehend liberalste europäische Land ist, was das Führen von Messern betrifft. Mit jedem noch so wuchtigen Monster-Bowie am Gürtel ist es dem Finnen erlaubt, die dichten Wälder zu durchstreifen. Die Vertreter der "Verbots-Liga" müssten nun eigentlich zu dem Schluss gelangen, dass in Finnland Messerstechereien an der Tagesordnung seien, doch dass dies bei weitem nicht der Fall ist, belegt die geringe Kriminalitätsrate des Landes.

Es bleibt eben eine simple Tatsache: Nicht die Messer verüben die Straftaten, sondern eine kleine Zahl gewalttätiger Menschen, die es leider immer gab und weiterhin geben wird. Und diese würden sich - zu unserem Leidwesen - so oder so einen Kehricht um die gesetzlichen Bestimmungen eines Landes kümmern. Während sich gesetzestreue Bürger brav an das Trageverbot halten, wird nun kaum ein potentieller Straftäter sein 25-cm-Stilett abgeben, weil es jetzt ja verboten ist. Genau genommen führte das verabschiedete Trageverbot damit einzig zu einer einseitigen Aufrüstung von Straftätern. Doch ist es für uns Sportwerfer wichtig, sich an die jeweilig geltenden Spielregeln zu halten, um unnötigen Ärger mit den Behörden zu vermeiden.

Sportwerfern, die sich zum ersten Mal für eines unserer Werfertreffen angemeldet haben, möchte ich folgende zwei Tipps mit auf den Weg geben: Erstens: Transportiere deine Sportmesser stets im Kofferraum (idealerweise in einem abschließbaren Behältnis, wodurch der direkte Zugriff ausgeschlossen ist; in vielen Ländern ein Muss). Und zweitens: Umfahre die Schweiz großräumig, wenn es evtl. zum Wettbewerb nach Italien oder Frankreich geht. Die Beamten dieses lustigen Bergvölkchens sind in diesem Punkt gnaden- und humorlos, konfiszieren deine wertvollen Sportgeräte, und du kannst direkt wieder nach Hause fahren. 

                                                                     

                                                             Und das muss ja nicht sein.

Bei Flugreisen sind die Spielregeln zum Glück recht einfach: In deinem Koffer darfst du deine Sportwaffen ohne Probleme transportieren, natürlich jedoch nicht in deinem Handgepäck, was ja logisch sein dürfte. Sorge vor allen Dingen bei Wurfäxten für eine vernünftige Polsterung der Klingen (ich verwende dafür meistens zwei bis drei alte - aber gewaschene (!) - Socken, die ich über die Klingen ziehe). Bekanntermaßen wird mit Gepäck nicht immer sanft umgegangen, so dass freifliegende Tomahawks in deinem Koffer leicht dessen weiteren Inhalt schreddern können.


 

 

 

   

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